FAQ
Gibt es schon teil- oder voll erschlossene Wohngebiete?
Wohnbaugrundstücke werden üblicherweise teil- oder voll erschlossen verkauft. Die Grundstücksgesellschaft veräußert ihre Grundstücke grundsätzlich voll erschlossen, d. h. im Kaufpreis sind alle Erschließungskosten, einschließlich Kanalanschlussbeitrag, bereits enthalten. Auf diese Weise haben Sie beim Grundstückskauf ein Höchstmaß an Kostensicherheit.
Wie lange dauert es, bis ich mit dem Bauen beginnen kann?
Nach Vorlage der Baugenehmigung bzw. Freistellung kann sofort mit der Bebauung begonnen werden.
Wo muss ich die Baugenehmigung bzw. den Freistellungsantrag einreichen?
Ihre Baugenehmigung bzw. den Freistellungsantrag reichen Sie bei der Stadt Gescher (Produkt 10 Bauen und Wohnen) ein. Baugenehmigungsbehörde ist der Kreis Borken.
Gibt es eine Architekten- oder Bauträgerbindung?
Nein, mit dem Kauf des Grundstückes gehen Sie keinerlei Bindung zu Architekten oder Bauträgern ein und unterliegen in dieser Hinsicht keinerlei Beschränkungen.
Wie weit ist das Ruhrgebiet entfernt?
Dank der guten Verkehrsanbindung über die A 31 können Sie das nördliche Ruhrgebiet innerhalb von einer halben Stunde mit dem PKW erreichen.
Welche finanziellen Hilfen des Staates kann ich in Anspruch nehmen?
Auf der Grundlage des II. Wohnungsbaugesetzes und der Wohnungsbauförderungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird der Neubau von Wohngebäuden mit öffentlichen Baudarlehen gefördert. Die genauen Fördervoraussetzungen und –konditionen ändern sich häufig. Aktuelle Informationen erhalten Sie im Rahmen einer ausführlichen Beratung im Fachbereich Bauen und Wohnen des Kreises Borken, Fachabteilung Wohnungsbauförderung, Telefon: 02861/822349.
Daneben können Sie über Ihre Hausbank zinsgünstige Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragen.
Wie viel Eigenkapital benötige ich für mein Bauvorhaben?
Ohne Eigenmittel (darunter fallen auch Selbsthilfeleistungen) geht es in der Regel nicht. Je höher der Eigenmittelanteil, desto solider ist die Baufinanzierung. Im Normalfall ist ein Eigenmittelanteil von mindestens 20 % der Gesamtkosten notwendig. Eine bewährte Finanzierungsregel lautet:
1/3 Eigenmittel
1/3 Bauspardarlehen
1/3 Hypothekardarlehen